Aktuelle Presse: CRISPR-Organismen: Mal GVO, mal nicht

Mit neuartigen molekularen Werkzeugen entwickelte Organismen fallen nicht unbedingt unter die strenge EU-Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), so ein offizielles Vorabentscheidungsersuchen des Europäischen Gerichtshofes.

Mit neuartigen molekularen Werkzeugen entwickelte Organismen fallen nicht unbedingt unter die strenge EU-Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), so ein offizielles Vorabentscheidungsersuchen des Europäischen Gerichtshofes.

Mitte Januar veröffentlichte Michal Bobek, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), ein offizielles "Vorentscheidungsersuchen" zum Thema Genomeditierung.

Den ganzen Artikel lesen Sie in den Transkript online-Nachrichten vom 22.1.2018. Genehmigte Nennung auf bioriver.de.