Innovationsaufruf GREENECONOMY.IN.NRW

Innovationsaufruf GREENECONOMY.IN.NRW

Um die grüne Transformation voranzutreiben, haben das nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium den Förderaufruf „GreenEconomy.IN.NRW“ gestartet.

Insgesamt ist ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmittel für den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb unterstützt das Land innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027.
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich. Im Themenbereich Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.  Die erste Einreichungsrunde für Projektskizzen endet am 18. April 2023.

Im Blickpunkt stehen dabei Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken sowie Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Alle Vorhaben sollen ein besonderes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation Nordrhein-Westfalens in Richtung einer Green Economy leisten.

Wer wird gefördert?
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.

Was wird gefördert?
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.

Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.

Wie wird gefördert?
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:

  • von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:

  • von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
  • höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Prozess & wichtige Termine
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase. Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet.

  • Einreichfrist 1. Einreichungsrunde: Dienstag, 18.04.2023, 16 Uhr
  • Einreichfrist 2. Einreichungsrunde: Dienstag, 20.02.2024, 16 Uhr
  • Einreichfrist 3. Einreichungsrunde: Donnerstag, 12.12.2024, 16 Uhr

Informationsveranstaltungen in Präsenz
Die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) berät Wettbewerbsteilnehmende und nimmt die Wettbewerbsbeiträge entgegen. Für Interessierte gibt es die Möglichkeit wichtige Informationen rund um den Bewerbungsprozess im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die sowohl als Präsenzveranstaltung als auch in digitalem Format von der IN.NRW angeboten werden, einzuholen.

Folgende Präsenzveranstaltungen sind aktuell geplant:

Essen
Mittwoch, 15.02.2023, Beginn um 14 Uhr
Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldhausenpark 2
45127 Essen

Weitere Präsenztermine werden zeitnah bekannt gegeben.

Virtuelle Informationsveranstaltungen

•        Montag, 30. Januar 2023, Beginn um 15:30 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)
•        Montag, 27. Februar 2023, Beginn um 15:30 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)
•        Montag, 20. März 2023, Beginn um 15:30 Uhr (WebEx-Link zur Informationsveranstaltung)

Weitergehende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier

Es wird dringend empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15.00 Uhr

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen können Sie die Innovationsförderagentur NRW unter folgender Email kontaktieren.

Paul Stertz
Geschäftsführer

Regionalmanagement Düsseldorf – Kreis Mettmann

https://regionalmanagement-d-me.de/

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